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Neue Vorschriften machen Elektro- und Hybridfahrzeuge für Fußgänger sicherer

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 Für alle in der EU verkauften neuen Modelle von Elektroautos ist nun eine fünfjährige Übergangszeit abgelaufen: Sie müssen jetzt unter bestimmten Bedingungen künstlichen Lärm erzeugen.

Akustische Fahrzeugalarmsysteme (Acoustic Vehicle Alert Systems, AVAS) müssen in neue Modelle von Hybrid- und Elektrofahrzeugen eingebaut werden, die ab dem 1. Juli in der Europäischen Union entwickelt und verkauft werden, sowie in alle existierenden Modelle bis Juli 2021.

Aufgrund des Fehlens eines Verbrennungsmotors können Elektrofahrzeuge viel leiser sein als ihre gasbetriebenen Gegenstücke, so dass Fußgänger leise Elektro- und Hybridfahrzeuge nur schwer hören können. Dieser Mangel an Lärm kann dazu führen, dass sie eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, insbesondere für Blinde oder Sehbehinderte.

Aus diesem Grund müssen Fahrzeuge mit einem installierten AVAS bei Fahrten unter 20 km/h oder beim Rückwärtsfahren ein Geräusch von sich geben.

Jeder Hersteller kann entscheiden, wie sein AVAS klingen wird, aber die EU-Rechtsvorschriften besagen, dass der Klang einem herkömmlichen Verbrennungsmotor ähnlich (und nicht lauter) sein sollte

Weitere Informationen: https://publications.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/fe98a835-e656-11e3-8cd4-01aa75ed71a1/language-en

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